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   RG, 13.03.1902 - Rep. VI. 437/01   

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https://dejure.org/1902,120
RG, 13.03.1902 - Rep. VI. 437/01 (https://dejure.org/1902,120)
RG, Entscheidung vom 13.03.1902 - Rep. VI. 437/01 (https://dejure.org/1902,120)
RG, Entscheidung vom 13. März 1902 - Rep. VI. 437/01 (https://dejure.org/1902,120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Inwieweit wird durch Erhebung einer Klage die Verjährung auch anderer, auf den gleichen Gegenstand gerichteter Ansprüche desselben Gläubigers gegen denselben Schuldner unterbrochen? 2. Wird durch Erhebung eines Anspruches, der sodann wegen unzulässiger Klagänderung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Anspruchsverjährung; Rechtskraft; Gemischtes Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 50, 255
  • RGZ 50, 273
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66

    Verweisung von Berufungsgericht zu Berufungsgericht in Kartellsachen

    Wie es nach ständiger Rechtsprechung unzulässig ist, bei einem einheitlichen Klagebegehren durch "Teilurteil" nur über einzelne Klagegründe oder durch "Zwischenurteil" nur über Teile eines Klagegrundes zu entscheiden (RGZ 50, 273, 278; 165, 374, 383; BGHZ 8, 383, 384 [BGH 05.02.1953 - III ZR 105/51] /85; 13, 145, 154; 20, 311, 312/13; BGH NJW 1961, 72; BGH VersR 1964, 164), ebenso muß es jedenfalls dann, wenn die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nicht geradezu dazu zwingen (vgl. dazu Stein/Jonas/Pohle, Komm. zur ZPO 19. Aufl. Einl. E III. 2 b S. 26/27), als unzulässig angesehen werden, ein einheitliches Klage- und Berufungsbegehren in bezug auf einzelne, bei der Prüfung des Klagebegehrens heranzuziehende rechtliche Gesichtspunkte (hier: Kartellrecht - Patentrecht) in der Weise unterschiedlich zu behandeln, daß die Berufung teils als unzulässig, teils als unbegründet zurückgewiesen wird.
  • BGH, 20.09.1960 - I ZR 45/59

    Zulässigkeit der Trennung von mehreren in einer Klage geltend gemachten

    Soweit ein einheitliches Klagebegehren vorliegt, das auf verschiedene Klagegründe gestützt wird, kann nicht durch Teilurteil über einzelne Klagegründe entschieden werden (RGZ 50, 273, 278), Nicht über Klagegründe, sondern nur über prozessuale Ansprüche können bei Entscheidungsreife Teilurteile erlassen werden.
  • BGH, 02.11.1965 - V ZR 95/64

    Angleichung eines Förderzinses - Förderung von Kalisalzen - Erhebung einer

    Verschiedene tatsächliche Begründungen eines und desselben Klageantrages stellen verfahrensrechtlich nicht mehrere Klageansprüche dar; vielmehr bleibt der Anspruch ein einheitlicher (RGZ 50, 273, 278).
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